Über uns

Über uns

 

Das bieten wir Kirchengemeinden:

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Verbleib der Trägerschaft bei der Kirchengemeinde

Zusammenarbeit mit allen relevanten Dienstleistungsbereichen des Kirchengemeindeamtes Nürnberg (Bauabteilung, Personalabteilung, Finanzbuchhaltung und bei Bedarf mit allen anderen Fachabteilungen des Kirchengemeindeamtes.)

Enge Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung mit dem Pfarrer *in und dem Kirchenvorstand / Kita-Ausschuss

Die Übernahme von geschäftsführenden Trägeraufgaben erfolgt nach unterschiedlichen Leistungspaketen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem unverbindlichen Beratungstermin.

Das sind wir

Wir sehen als Geschäftsführende und Sachbearbeiter*innen unseren Auftrag im Besonderen darin, den Evangelischen Kirchengemeinden ein kompetenter und stets zuverlässiger Ansprechpartner in allen Fragen zum Thema Kindertagesstätten zu sein.

Die Kita-Verwaltung ist als Abteilung im Evang. Kirchengemeindeamt Nürnberg angesiedelt. In der Regel erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr.

Eingang Kirchengemeindeamt

Wir sind für Sie da

Marita Heiß-Hertle

Marita Heiß-Hertle

Geschäftsführung

Tel: 0911 / 214‑1172
Fax: 0911 / 214‑1170
marita.heiss-hertle@elkb.de

Diakon Jan Wellhöner

Diakon Jan Wellhöner

Geschäftsführung

Tel: 0911 / 214‑1173
Fax: 0911 / 214‑1170
jan.wellhoener@elkb.de

Brigitte Gesslein

Brigitte Gesslein

Sachbearbeitung

Tel: 0911 / 214‑1174
Fax: 0911 / 214‑1170
brigitte.gesslein@elkb.de

Stefanie Hochberger

Stefanie Hochberger

Sachbearbeitung

Tel: 0911 / 214‑1177
Fax: 0911 / 214‑1170
stefanie.hochberger@elkb.de

Ute Wiehgärtner

Ute Wiehgärtner

Sachbearbeitung

Tel: 0911 / 214‑1168
ute.wiehgaertner@elkb.de

Das ist uns wichtig / Dafür stehen wir

Die Grundwerte des evangelischen Glaubens zur Führung einer Kindertagesstätte sind uns selbstverständlich.

Dabei basiert unsere grundlegende Wertehaltung auf dem christlichen Menschenbild, dass den Menschen als ein von Gott geliebtes, einzigartiges Wesen in seiner ganzen Vielfalt und Besonderheit beschreibt.

Die in der heutigen Zeit immer komplexer werdenden Trägeraufgaben übernehmen wir in voller Verantwortung, stets darauf bedacht die Einzigartigkeit der Kirchengemeinde und der Kindertagesstätte zu respektieren. Wegweisende Entscheidungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort geführt. Eine offene und transparente Gesprächskultur, durchlässige Informationsflüsse und eine wertschätzende Feedbackkultur ist unsere Arbeitsgrundlage.

Diese sind auch die Basis einer gelingenden Zusammenarbeit mit den Leitungen. Dazu gehören regelmäßige Dienstbesprechungen vor Ort, Gesamtdienstbesprechungen aller Leitungen des Verbundes, Möglichkeiten des kollegialen Austausches und das gemeinsame Erarbeiten und Fortschreiben von konzeptionellen Standards.

Wir arbeiten in einem Netzwerk von Kooperationspartnern und beteiligen uns ebenfalls aktiv in Arbeitskreisen und Foren zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesstättenarbeit auf kirchlicher und kommunaler Ebene. Wichtige Partner sind dabei u.a. das Jugendamt der Stadt Nürnberg und des Nürnberger Landes, sowie des Evangelischen Kitaverbands Bayern e.V..

Mit unserem Angebot haben Kirchengemeinden die Möglichkeit sich auf die zentralen Aufgaben einer Kindertagesstätte zu konzentrieren: Die ihnen anvertrauten Kinder in einer Atmosphäre von Vertrauen, Zuwendung und Sicherheit in der Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu stärken. Darauf basierend kann der gesetzliche Bildungs- und Betreuungsauftrag durch qualitative Angebote und Konzepte umgesetzt werden.

So funktioniert die Zusammenarbeit

1. Kirchengemeindeamt und Kirchengemeinde schließen einen Kooperationsvertrag. In diesem wird geregelt:

  • Die Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte/n verbleibt bei der Kirchengemeinde.
  • Die Kirchengemeinde beauftragt das Kirchengemeindeamt mit der Geschäftsführung und Verwaltungssachbearbeitung der Kindertagesstätte/n.
  • Die Kirchengemeinde entrichtet einen finanziellen Beitrag ans Kirchengemeindeamt.

 

2. Die Kirchengemeinde bildet einen beschließenden Kita-Ausschuss (§ 46 KGO)

  • Der KitaA unterstützt und fördert die Arbeit der Einrichtungen, vertritt deren Interessen im Kirchenvorstand und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung.
  • Der/die Geschäftsführer/in gehört dem Ausschuss als ständiges Mitglied ohne Stimmrecht an.

3. Die Geschäftsführung fungiert als Bindeglied zwischen Kindertagesstätte und Kirchengemeinde.

  • Der/die Geschäftsführer/in ist Dienstvorgesetzte/er (Dienst- und Fachaufsicht) des Personals der Kindertagesstätte.
  • Der/die Geschäftsführer/in trägt die Verantwortung für den Betrieb und die finanziellen Angelegenheiten der Kindertagesstätte im Rahmen der Haushaltsansätze und der Beschlüsse des Kirchenvorstands, einschließlich der Stellung von Zuschuss- und Förderanträgen.
  • Der/die Geschäftsführer/in vertritt die Trägerinteressen nach innen und außen
Das erreichen wir damit:

  • PfarrerInnen und Kirchenvorstände werden entlastet.
  • Einrichtungsleitungen haben klare AnsprechpartnerInnen.
  • Alle gesetzlichen Förderkriterien werden eingehalten.
  • Einheitliche Standards können eingeführt werden. Dabei gilt: Soviel Individualität wie möglich, soviel Vereinheitlichung wie nötig!
  • Vernetzung von Kirchengemeinde und Kita bleibt erhalten, kann individuell gestaltet und inhaltlich verstärkt werden.
  • Die Trägerschaft erfährt eine Professionalisierung.
  • Strukturen und Entscheidungsprozesse werden verschlankt

So funktioniert die Zusammenarbeit

1. Kirchengemeindeamt und Kirchengemeinde schließen einen Kooperationsvertrag. In diesem wird geregelt:

  • Die Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte/n verbleibt bei der Kirchengemeinde.
  • Die Kirchengemeinde beauftragt das Kirchengemeindeamt mit der Geschäftsführung und Verwaltungssachbearbeitung der Kindertagesstätte/n.
  • Die Kirchengemeinde entrichtet einen finanziellen Beitrag ans Kirchengemeindeamt.

 

2. Die Kirchengemeinde bildet einen beschließenden Kita-Ausschuss (§ 46 KGO)

  • Der KitaA unterstützt und fördert die Arbeit der Einrichtungen, vertritt deren Interessen im Kirchenvorstand und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung.
  • Der/die Geschäftsführer/in gehört dem Ausschuss als ständiges Mitglied ohne Stimmrecht an.

3. Die Geschäftsführung fungiert als Bindeglied zwischen Kindertagesstätte und Kirchengemeinde.

  • Der/die Geschäftsführer/in ist Dienstvorgesetzte/er (Dienst- und Fachaufsicht) des Personals der Kindertagesstätte.
  • Der/die Geschäftsführer/in trägt die Verantwortung für den Betrieb und die finanziellen Angelegenheiten der Kindertagesstätte im Rahmen der Haushaltsansätze und der Beschlüsse des Kirchenvorstands, einschließlich der Stellung von Zuschuss- und Förderanträgen.
  • Der/die Geschäftsführer/in vertritt die Trägerinteressen nach innen und außen

Das erreichen wir damit:

  • PfarrerInnen und Kirchenvorstände werden entlastet.
  • Einrichtungsleitungen haben klare AnsprechpartnerInnen.
  • Alle gesetzlichen Förderkriterien werden eingehalten.
  • Einheitliche Standards können eingeführt werden. Dabei gilt: Soviel Individualität wie möglich, soviel Vereinheitlichung wie nötig!
  • Vernetzung von Kirchengemeinde und Kita bleibt erhalten, kann individuell gestaltet und inhaltlich verstärkt werden.
  • Die Trägerschaft erfährt eine Professionalisierung.
  • Strukturen und Entscheidungsprozesse werden verschlankt

Unsere Einrichtungen

Evang. Kita Buch
Röthgasse 4
90427 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Georgskirche Kraftshof

Evang. Kita Kraftshof
Kraftshofer Hauptstraße 159
90427 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Georgskirche Kraftshof 

Evang. Kita Neunhof
Neunhofer Hauptstraße 26
90427 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Georgskirche Kraftshof

Evang. Kita St. Bartholomäus
Rahm 26
90489 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Wöhrd

Evang. Kiga Farbenfroh
Tafelfeldstraße 65
90443 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Christuskirche Steinbühl

Evang. HFK Farbenfroh
Tafelfeldstraße 67
90443 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Christuskirche Steinbühl

Evang. HFK Lerchenbühlstraße
Lerchenbühlstraße 39
90419 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis

Evang. FZ Julienstraße
Julienstraße 6
90419 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis

Evang. Kiga Dortmunderstraße
Dortmunderstraße 31
90425 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis

Evang. Kita Erlöserkirche
Karl-Martell Straße 4
90431 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Seeleinsbühl-Leyh

Evang. Kita Blickwinkel
Tuchergartenstraße 10
90571 Behringersdorf
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Behringersdorf

Evang. Kiga St. Lukas
Coburger Straße 10
90491 Nürnberg
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Lukas

Evang. Kiga Erlenstegen
Erlenstegenstr. 71c
90491 Nürnberg
Evang. Kirchengemeinde St. Jobst

Evang. Kiga Jobst
Äußere Sulzbacher Str. 144 c
90491 Nürnberg
Evang. Kirchengemeinde St. Jobst

Ihr Weg zu uns

Sie sind Trägervertreter einer Kindertagesstätte und interessieren sich für unser Dienstleistungsangebot? Dann kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular.

Sie sind an einer Stelle in unserem Kindertagesstättenverbund interessiert? Dann schauen Sie doch mal bei unseren offenen Stellen vorbei oder schreiben Sie uns eine Initiativbewerbung.